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Um Müll zu vermeiden, haben das Bundeskabinett und der Bundestag Änderungen im Verpackungsgesetz beschlossen. Seit dem 01. JULI 2022 gilt für Hersteller als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungs-pflichtigen Verpackungen (also solche, die typischerweise bei dem*der privaten Endverbraucher*in ankommen), dass bei der Registrierung eine Erklärung über ihre Systembeteiligung abgeben werden muss oder diese erklären, dass sie bereits systembeteiligte Verpackungen in Verkehr bringen.